Abgabe von Viperiead (*) u. Elapidead
(*)
Bei Abgabe der oben genannten Tiere (*) ist die Ausnahmegenehmigung nach
der Gefahrtierverordnung oder die Haltungsbewilligung mir vorzulegen, zur Ansicht. Da ich dem Amt (NLWKN *) Nachweispflichtig bin !!
Es findet kein Versand jeglicher Art von Gifttieren
statt!!
*Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und
Natur