Quelle:bmel.de
Quelle:kl.schlangenforum.ch
Bekämpfung von Milben
Quelle: www.dgvd.org
1ml Ivomec (10 mg/1 ml) in 1 Liter Wasser einrühren und das betroffene Tier damit einreiben ( Körperöffnungen und Augen auslassen !! )
In allen Terrarienecken 1 Sprüher Bio Kill und Einrichtungsgegenstände können im Terrarium verbleiben. WICHTIG, der Wasserbehälter muss raus!
Savety First ! Einfach und Effektiv !
Defender Venom Gloves
Ein Schlupf mit Sicherheitsschließung als Fallmechanismus!
Ein Schlupf mit Sicherheitschließung zum schieben!
Trinkschale, einfach und Effektiv.
Schlupf
Was man wissen sollte:
Tiere die verstorben sind sollten immer zu einer Sektion geschickt werden um die Todesursache zu wissen. Im Zuge dessen sollte in dem Sektionsauftrag, im Fall bei Einsendung einer Boa,
immer mit drin stehen : Bitte um Untersuchung auf IBD.
Doktorarbeit von Melanie Keilwerth
Diese Doktorarbeit von Frau Keilwerth ist höchst Interesant, wenn Interesse besteht an seinen eigenen Tieren, sollte man es sich durchlesen und auch mal einiges in die
Tat umsetzten.
Leider wird immer noch genau dieses Thema so sehr von allen herunter gespielt... das eine Weiterverbreitung, schlimmer als je zuvor ist. Sicher ist es unsere eigene Meinung, aber wo soll man ganz im
ernst noch eine Boa kaufen?
Nur, weil jemand in Massen produziert, heißt es nicht das dieser frei von IBD ist. Das ist eine sehr gerne Annahme, denn hätte dieser Züchter IBD, dann würde er nicht so viele NZ haben.
Gegenargument: Durch die vielen NZ hat er die Möglichkeit "zu vertuschen". Tiere die gleich weg drehen zu entfernen und den rest einfach Beobachten. Die Probleme die die letzte Zeit aufgetreten sind,
das Boatotgeburten im frisch geborenen Alter nicht immer sofort Testbar sind. Manchmal auch nach 1-3 Monaten noch nicht, erst im Alter von 8-12 Monaten tritt die Diagnose IBD auf! Die
Diagnostik fand hier immer per Sektion statt und nicht per Blutaustrich.
Ich habe hier mal ein paar Adressen wo man verstorbene Tiere hin senden kann:
Justus Liebig Universität Giessen
Institut für Veterinär Pathologie
Frankfurter Str. 96
35392 Gießen
oder
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Institut für Pathologie
Abteilung Diagnostik
Bünteweg 17
30559 Hannover
LISTE DER GESCHÜTZTEN ARTEN NACH DEM
WASHINGTONER ARTENSCHUTZÜBEREINKOMMEN (WA)
Anhang A ( WA I ) EG Verordnung:
Acrantophis spp.
Boa c. occidentalis
Bolyeria multocarinata
Casarea dussumieri
Epricrates inornatus, monensis und subflavus
Eryx jaculus
Python m. molurus, pimbura
Sanzinia madagascariensis
Vipern:
Vipera latifii und ursinii
Vipera lebentina ( Türkei )
Anhang B ( WA II ) EG Verordnung:
Boidae spp.
Eunectes spp.
Morelia amethistina, boeleni, oenpelliensis, spilota
Python spp.
Clelia clelia
Cyclagras gigas
Ptyas mucosus
Naja naja
Ophiophagus hannah
Vipera wagneri
Aspisviper
Anhang III
Xenochrophis piscator ( Indien )
Micrurus diastema und nigrocinctus ( Honduras )
Agkistrodon bilineatus ( Honduras )
Bothrops asper, nummifer, ophryomegas und schlegelii ( Honduras )
Crotalus durissus ( Honduras )
Vipera russellii ( Indien )
Für einige Arten des Anhang B wurde die behördliche Meldepflicht
bundesweit aufgehoben, weil regelmäßig Terrariennachzuchten gelingen. Diese Arten sind :
Python regius, Boa c. constrictor, Boa c. imperator, Phelsuma grandis, Phelsuma madagascariensis und laticauda, Iguana iguana, Trachemis sripta elegans, Dendrobates auratus und azureus, Bombina
orientalis, Ambystoma mexicanum.
Die Nachweis - und Buchführungspflicht ist davon jedoch nicht tangiert.
Verkäufer, die mit Hinweis auf den Wegfall der Meldepflicht die Herausgabe eines Herkunftsnachweises verweigern sind unseriös, hier sollte man unbedingt von einem Kauf absehen.